Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ
CHIP VERSUS STMZ TIER-FINDERMARKE
Braucht es die Schweizerische Tiermeldezentrale?

Die der STMZ wohl am häufigsten gestellte Frage ist die, ob es denn eine Schweizerische Tiermeldezentrale braucht, oder ob die ANIS (Animal Identity Service) als Organisation nicht ausreichend ist.

Jährlich verschwinden zwischen 10'000 und 20'000 Tiere, ca. 80% davon sind Katzen. In Anbetracht dessen, dass die Kennzeichnungs-Pflicht jedoch nur bei Hunden besteht, stellt sich die eingangs gestellte Frage in den meisten Fällen gar nicht, da sich ANIS ausschliesslich mit gekennzeichneten Tieren beschäftigt.

Die Mehrheit aller vermissten und gefundenen Tiere müssen demnach aufgrund ihrer Beschreibung und vor allem aufgrund der Region in welcher die Tiere verloren resp. gefunden wurden in einer Datenbank erfasst und anschliessend verglichen werden. Dabei spielt es bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale keine Rolle aus welchem Kanton die Meldungen kommen, denn die STMZ verarbeitet Meldungen aus der ganzen Schweiz. Da sich der Kanton mit seinen politisch gezogenen Grenzen als Vergleichskriterium nicht eignet, arbeitet die STMZ mit einer geographischen Umkreissuche. Der Computer vergleicht in erster Linie alle bestehenden Vermisst- resp. Fund- Meldungen innerhalb eines gewissen Umkreises. Dieser Kreis kann je nach geographischer Lage Teile eines, zweier oder auch dreier Kantone beinhalten.

Anschliessend werden alle Meldungen durch die STMZ automatisch an die richtige kantonale Meldestelle weitergeleitet. Damit erfüllt die STMZ stellvertretend die Meldepflicht des Finders (ZGB 720a).

Wird ein möglicher „Treffer“ festgestellt, so wird dies dem Benützer nach der Eingabe der entsprechenden Meldung umgehend angezeigt. Gleichzeitig erscheint dieses Resultat auch auf dem Kontroll-Bildschirm bei der STMZ. Hier wird jeder möglicheTreffer nochmals „manuell“ überprüft. Damit wird eine zusätzliche Sicherheit eingebaut, denn zBsp. Fotos können noch nicht automatisch abgeglichen werden. Hier braucht es das menschliche Auge. Gleichzeitig will man aber auch sicher gehen, dass keine möglichen „Treffer“ übersehen werden. Gefundene Tiere werden dem Besitzer umgehend gemeldet, damit er mit dem Finder Kontakt aufnehmen kann um festzustellen, ob es sich hier wirklich um sein vermisstes Tier handelt.

Um die Datenbank möglichst aktuell zu halten, werden alle offenen Vermisst-Meldungen nach ca. vier Wochen überarbeitet. Dabei wird der Tierbesitzer angerufen, um nachzufragen, ob sein Tier zwischenzeitlich von alleine nach Hause gekommen ist und/oder ob die Meldung nach wie vor aktiv bleiben soll. Der Suchende bestimmt demnach, wie lange seine offene Meldung im System bleibt.

Alle diese STMZ Tätigkeiten unterscheiden sich vom Zuständigkeitsbereich der ANIS.

Chip versus STMZ Tier-Findermarke

Wurde ein Tier mit einem Chip gekennzeichnet, so zeigt sich ein anderes Bild. Der Chip, welcher die Grösse eines Reiskorns hat, wird dem Tier mittels einer speziellen Spritze auf der linken Halsseite unter die Haut injiziert. Mit dem Implantieren des Chips ist das Tier auf Lebzeit gekennzeichnet. Es - resp. sein Besitzer/seine Besitzerin - kann ab diesem Zeitpunkt immer identifiziert werden, vorausgesetzt, es ist korrekt bei ANIS gemeldet worden. Die entsprechenden Daten werden bei der ANIS (Animal Identity Service) gespeichert.

Da sich der Chip unter der Haut befindet, kann er nur mittels eines speziellen Lesegerätes gelesen werden. Diese Tatsache ist sowohl die Stärke als auch die „Schwäche“ des Systems. In Anbetracht dessen, dass die Identifikation nur mittels eines Lesegeräts vorgenommen werden kann, muss entweder das Lesegerät zum Tier oder das Tier zum Lesegerät gebracht werden. Darin besteht jedoch eine nicht zu unterschätzende Hemmschwelle. Oftmals aber hindert der damit verbundene Aufwand den Finder daran, ein gefundenes Tier auch tatsächlich zu melden, obwohl er von Gesetzes wegen dazu verpflichtet wäre.

Es gibt Kantone, in denen die Polizei ein gefundenes Tier identifizieren kommt, jedoch ist dies die Ausnahme.

Sich ergänzende Systeme

STMZ Tier-Findermarke

Genau hier setzt das System mit der STMZ Tier-Findermarke an. Die STMZ Tier-Findermarke ist 1 Gramm leicht, hat einen Durchmesser von 21mm, ist sehr robust, farbecht und angenehm zu tragen. Sie wurde zusammen mit einem Tierarzt entwickelt und ist für Tiere ab Katzengrösse geeignet. Auf der einen Seite der Tier-Findermarke ist eine international gültige Telefonnummer eingeprägt (Normaltarif), auf der anderen Seite eine individuelle Identifikationsnummer. Ein kurzer Anruf auf die entsprechende Finder-Nummer genügt und bei der STMZ kann umgehend der Tierhalter festgestellt werden. In der Folge wird dieser per Telefon, Handy, SMS oder E-Mail kontaktiert. Dieses sehr schnelle und einfache System funktioniert auf der ganzen Welt (Ferien!!), rund um die Uhr und an 365 Tagen.

Abschliessend kann somit gesagt werden, dass sich die beiden Systeme nicht gegenseitig ausschliessen, sondern ergänzen. Was der eingesetzte Chip an zusätzlicher Sicherheit bringt, ersetzt die STMZ Tier-Findermarke durch ein deutlich einfacheres und schnelleres Handling im Falle eines gefundenen Tieres.

Bei Hunden hat der Tierhalter bzw. -besitzer keine Wahl zwischen ANIS oder STMZ; er muss sein Tier unauslöschlich kennzeichnen und bei ANIS registrieren lassen. Zusätzlich kann er jedoch seinem Tier eine STMZ Tier-Findermarke ans Halsband hängen. Damit kommt er in den Genuss der Vorteile beider Systeme.

Bei Katzen hingegen überwiegen die Vorteile der STMZ Tier-Findermarke ganz deutlich, da nicht zu erwarten ist, dass für Katzen auch ein Kennzeichnungs- und Registrierungsobligatorium eingeführt wird.


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