Danke für Ihre Unterstützung Glück und Freude kann man nicht kaufen, aber schenken!

Dank Ihrer Unterstützung können wir unsere Datenbank für die Meldungen weiterhin gratis anbieten und unsere Arbeit zum Wohl vom Tier und zum Glück von Menschen fortsetzen. Wir sind eine Non-Profit Organisation und erhalten weder staatliche Zuschüsse noch Subventionen. Herzlichen Dank!
Spende als Geschenk

Machen Sie Ihren Freunden oder Verwandten als Geschenk eine Spende. Damit unterstützen Sie die STMZ und helfen Haustierbesitzern, ihre Tiere wiederzufinden.
Mit TWINT spenden
Einfach den QR-Code mit der TWINT-App scannen, Betrag und Spende bestätigen.
Per Banküberweisung
Ihre Überweisung auf: IBAN CH26 0900 0000 6041 4215 9, Schweizerische Tiermeldezentrale, 6370 Stans. Vermerk: Spende
Hinterlassen Sie Glück Wenn Sie mit einem Teil Ihres Nachlasses auch uns berücksichtigen, sind wir Ihnen unendlich dankbar.
Mit einem Vermächtnis an die Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ setzen Sie ein starkes Zeichen der Hoffnung: für Tiere in Not, für deren Halterinnen und Halter – und für kommende Generationen.
Ihr letzter Wille wird zu einem neuen Anfang:
- für eine Katze, die dank einer Fundmeldung wieder nach Hause findet
- für einen Hund, der nach Tagen der Suche endlich entdeckt wird
- für Menschen, die verzweifelt sind – und durch Sie Trost erfahren
Auf deinAdieu finden Sie eine Anleitung für die Erstellung Ihres Testaments und die Berücksichtigung der STMZ. Sie können Ihre Freie Quote berechnen lassen und die Pflichtteile gesetzeskonform einsetzen.

Vermächtnis oder Erbeinsetzung
Mit einem Vermächtnis (Legat) können Sie einer Person oder einer Organisation einen Vermögensgegenstand (beispielsweise eine bestimmte Geldsumme) vermachen, ohne dass diese Person oder diese Organisation Mitglied der Erbengemeinschaft wird. Der Vermächtnisnehmer verfügt nur über eine Forderung gegenüber den Erben auf Auslieferung des Vermächtnisses.
Durch Erbeinsetzung können Sie für die ganze Erbschaft oder einen Teil der Erbschaft einen oder mehrere Erben einsetzen. Die eingesetzten Erben beteiligen sich als Mitglieder der Erbengemeinschaft mit einer gewissen Quote am Nachlass. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die gesetzlichen Erben.
Testament
Unabhängig davon, ob Sie eine Person oder eine Organisation mit einem Vermächtnis oder durch Erbeinsetzung an Ihrem Nachlass teilhaben lassen möchten, hat die Begünstigung mittels Testament oder Erbvertrag zu erfolgen. Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, eine Person oder eine Organisation in einem handgeschriebenen Testament zu berücksichtigen. Ein handgeschriebenes Testament können Sie jederzeit selber (d.h. ohne Mitwirkung eines Notars) verfassen, abändern oder aufheben.
Freie Quote
Die freie Quote ist der Teil Ihres Nachlassvermögens, über den Sie nach Abzug aller Pflichtteile frei verfügen können. Mit der Erbrechtsrevision, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, steigt die freie Quote und Sie können über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen als bisher.
Erblasserin «Annemarie Wyss» : verheiratet, ohne Kinder, Eltern verstorben
Schreibt Frau Wyss ein Testament, hat sie die Möglichkeit, über die Hälfte ihres Vermögen frei zu verfügen. Besteht kein Testament, ist ihr Ehemann von Gesetzes wegen der alleinige Erbe.
Erblasser «Hans Meier» : verheiratet, drei Kinder
Schreibt Herr Meier ein Testament, hat er die Möglichkeit über 3/8 seines Vermögen frei zu verfügen. Das heisst, er kann in der freien Quote eine Institution oder nicht gesetzliche Erben, wie zum Beispiel einen guten Freund, bedenken. Besteht kein Testament, geht die Erbschaft, gemäss ZGB, an seine Frau und an seine Kinder.
Erblasserin «Vreni Müller» : alleinstehend oder verwittwet, Eltern gestorben, mit oder ohne Geschwister
Schreibt Frau Müller ein Testament, hat sie die Möglichkeit, ihr gesamtes Vermögen frei zu vergeben, da Geschwister nicht pflichtberechtigt sind. Besteht kein Testament, erben die Geschwister als nächste gesetzliche Erben in der Linie.
Online-Testamentgenerator
Auf deinAdieu finden Sie eine Anleitung für die Erstellung Ihres Testaments. Sie können Ihre Freie Quote berechnen lassen und die Pflichtteile gesetzeskonform berücksichtigen.
Beratung
Wir sind gerne für Sie da, persönlich, diskret und unverbindlich: Bernadette Christen, Geschäftsführerin der STMZ, Telefon 041 632 48 96, bernadette.christen@stmz.ch
Falls Sie eine spezialisierte Beraterin oder Berater wünschen, können wir Ihnen Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Claudio Stocker empfehlen. Er steht gerne zu Ihrer Verfügung. Brack & Partner AG, Werftestrasse 2, 6005 Luzern, Tel. 041 367 90 00, E-Mail: claudio.stocker@brackpartner.ch